1. Verleih
Alle audiovisuellen Medien (AV-Medien) aus dem Bestand des Arbeitsbereich für Religionspädagogik und Medienpädagogik werden nur im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig an Gemeinden, landeskirchliche Dienste, Religionslehrerinnen und -lehrer aller Schularten und Bildungseinrichtungen kostenlos verliehen.
Vermittelte Filme von Verlagen sowie einige Spielfilme sind kostenpflichtig.
Außerhalb der Landeskirche Braunschweig ist der Verleih aufgrund bindender Absprachen mit den Verleihstellen anderer Landeskirchen nicht möglich. Ein Verleih an Einzelpersonen findet nicht statt.
2. Bestellung
Bestellungen werden schriftlich, mündlich oder telefonisch angenommen.
3. Verleihzeiten
Die Verleihzeit richtet sich verbindlich nach den vereinbarten Terminen. Der Entleiher verpflichtet sich zur pünktlichen Rückgabe. Eine Verlängerung des vereinbarten Termins ist nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich. Bei nicht vereinbarter Terminverlängerung müssen wir den Entleiher für alle hieraus entstehenden Kosten, auch für die Schadenersatzansprüche der Nachentleiherinnen/Nachentleiher, voll verantwortlich machen.
4. Abholung und Versand
Die Entleiherin/der Entleiher hat bei Übernahme sofort die Vollständigkeit der auf dem Lieferschein aufgeführten AV-Medien zu überprüfen und Differenzen unverzüglich zu melden. Ist ein AV-Medium wegen höherer Gewalt nicht verfügbar, besteht kein Anspruch auf Verleih. Der Versand von AV-Medien per Postpaket erfolgt unfrei. Die Rücklieferung an unsere Adresse muß frei erfolgen.
5. Rückgabe
Bei Filmkopien ist darauf zu achten, dass sie auf Kunststoffspulen gleicher Größe zurückgegeben werden.
6. Vorführungen
Die von uns verliehenen AV-Medien sind nur für nichtgewerbliche Vorführungen in Gemeinden, Bildungsveranstaltungen und Schulen bestimmt. Die 16mm-Filme dürfen nur von ausgebildeten Personen vorgeführt werden. Ohne besondere Vereinbarungen ist die Entleiherin/der Entleiher nicht berechtigt, das ausgeliehene Material an Dritte weiterzugehen. Für alle aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstehenden Schäden haftet die Entleiherin/der Entleiher. Unsere AV-Medien dürfen nur auf technisch einwandfreien Geräten vorgeführt werden. (Bei Filmgeräten ist auf die Sauberkeit im Filmkanal zu achten).
7. Beschädigung, Haftung, Schadenersatz
Die AV-Medien werden von uns in geprüftem Zustand ausgegeben. Schäden, die bei der Vorführung entstehen, sind bei der Rückgabe mündlich oder schriftlich zu melden. Für alle Filmkopien (Eigen- oder Fremdkopien, Spielfilme), die durch uns verliehen und vermittelt werden, besteht eine Filmkopienversicherung. Diese tritt nur bei Personen mit Filmvorführschein ein. Nicht zurückgesandte oder vertauschte Spulen, Filmdosen und Kartons werden zum Neupreis berechnet. Wer Texthefte durch Eintragungen verändert, muss die Kosten für die Ersatzbeschaffung übernehmen - bei Dia- und Tonbildserien u.U. den Neupreis der ganzen Serie! Videokopien sind nicht versichert; bei Schäden oder Verlust haftet die Entleiherin/der Entleiher.
8. Urheberrechte
Alle Rechte an den gelieferten AV-Medien verbleiben bei uns. Das Kopieren unserer AV-Medien ist aus urheberrechtlichen Gründen in keinem Fall erlaubt. Bei Zuwiderhandlung muss mit gerichtlichen Schritten der Verlage gerechnet werden. |